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International · Visa & Aufenthalt

Erlangung von Visum und dauerhaftem Aufenthalt in Brasilien

Gemeinsam mit spezialisierten Partnern im Migrationsrecht koordinieren wir die legale Einreise ausländischer Führungskräfte, Investoren und Geschäftsführer nach Brasilien.

RN11 - Aufenthaltsvisum für Führungskräfte

Diese Aufenthaltsgenehmigung richtet sich an den Ausländer, der die Funktion eines Geschäftsführers, Direktors, Managers oder Executives mit Leitungsbefugnis in einem brasilianischen Unternehmen übernimmt. Es ist der richtige Weg für diejenigen, die den Betrieb im Land tatsächlich leiten – nicht nur in ihn investieren oder ihn formell vertreten.

Die Einordnung erfordert eine Mindestinvestition von R$ 600.000 in das brasilianische Unternehmen. Alternativ ist eine Investition von R$ 150.000 möglich, sofern sie mit einem Plan zur Schaffung von mindestens zehn direkten Arbeitsplätzen innerhalb von zwei Jahren verbunden ist. Die Wahl zwischen beiden Wegen hängt von der Größe des Vorhabens und der Verfügbarkeit von Kapital für die sofortige Einlage ab.

Dokumentarisch dreht sich das Verfahren um vier Elemente: den Gesellschaftsakt, der die Bestellung des Ausländers zum Geschäftsführer formalisiert, den Nachweis der tatsächlichen Registrierung der Investition, die Gründungsdokumente des brasilianischen Unternehmens und den Reisepass des Antragstellers.

Einige Besonderheiten verdienen Beachtung. Die Genehmigung ist stets an ein bestimmtes Unternehmen gebunden; ist eine Tätigkeit in anderen Unternehmen derselben wirtschaftlichen Gruppe erforderlich, muss dafür eine zusätzliche Genehmigung beantragt werden. Als Aufenthaltsberechtigter gilt die Führungskraft zugleich als steuerlich in Brasilien ansässig, mit den entsprechenden Steuerpflichten.

RN13 - Aufenthaltsvisum für Investoren

Diese Genehmigung richtet sich an den Ausländer, der Kapital in ein brasilianisches Unternehmen einbringen möchte, ohne zwangsläufig eine Leitungsfunktion zu übernehmen. Es ist der passende Weg für diejenigen, die sich als Investor im Land niederlassen und dabei die Freiheit behalten möchten, an der Geschäftsführung teilzunehmen – oder nicht.

Die geforderte Mindestinvestition beträgt R$ 500.000. Für als innovativ eingestufte Projekte sinkt dieser Betrag auf R$ 150.000, was dem geringeren Kapitalvolumen von Frühphasenunternehmen mit starker technologischer Komponente Rechnung trägt.

Der Antrag umfasst in der Regel den Nachweis der getätigten Investition, einen Geschäftsplan, der die Tragfähigkeit und Ziele des Unternehmens darlegt, die Gesellschaftsdokumente des Vorhabens und die persönlichen Unterlagen des Investors.

Der Antrag wird vom Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit geprüft, das vor der Entscheidung ergänzende Nachprüfungen verlangen kann. Einmal erteilt, macht die Genehmigung den Investor steuerlich in Brasilien ansässig, und ihre Verlängerung ist an den Nachweis gebunden, dass der vorgelegte Investitionsplan weiterhin erfüllt wird.

RN36 - Aufenthaltsvisum durch Immobilieninvestition

Diese Variante ermöglicht die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ausländer, der in Immobilien in Brasilien investiert. Sie ist eine direkte Alternative für diejenigen, die sich im Land niederlassen möchten und dabei Immobilienvermögen als Grundlage der Genehmigung nutzen, ohne eine gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Bindung an ein brasilianisches Unternehmen zu benötigen.

Die geforderte Mindestinvestition beträgt R$ 1.000.000 für den Erwerb einer städtischen Immobilie in Brasilien. Liegt die Immobilie in den Regionen Norden oder Nordosten des Landes, sinkt dieser Mindestbetrag auf R$ 700.000, was den Anreiz zur Besiedlung und Entwicklung dieser Regionen widerspiegelt.

Die Unterlagen richten sich nach dem Baustand der Immobilie. Für fertiggestellte Immobilien sind der gültige Reisepass des Investors, der aktuelle Grundbuchauszug und der Nachweis erforderlich, dass die Mittel international zum Erwerb überwiesen wurden. Für Immobilien im Bau verlangt das Verfahren den eingetragenen Vertrag, die Bauträgerunterlagen und ebenso den Nachweis der Mittelüberweisung nach Brasilien.

Einige Besonderheiten machen diese Variante flexibler. Es können mehrere Immobilien zusammengezählt werden, um die geforderte Mindestinvestition zu erreichen, und der über diesen Betrag hinausgehende Teil kann normal finanziert werden. Ist die Genehmigung erteilt, gilt der Investor als steuerlich in Brasilien ansässig.

Die anfängliche Genehmigung ist vier Jahre gültig; in diesem Zeitraum muss sich der Investor mindestens vierzehn Tage alle zwei Jahre auf brasilianischem Gebiet aufhalten. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann die Genehmigung auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

RN02 - Aufenthaltsvisum über Arbeitsvertrag

Dieses Visum wird verwendet, wenn der Ausländer direkt von einem brasilianischen Unternehmen im regulären Arbeitsverhältnis eingestellt wird – nach demselben Modell wie für jeden Arbeitnehmer im Land. Es ist der passende Weg für Fachkräfte, Spezialisten und weitere Mitarbeitende, die eine bestimmte Funktion ausüben, ohne Leitungspositionen zu übernehmen.

Kernvoraussetzung ist der Nachweis einer Ausbildung oder Berufserfahrung, die zur in Brasilien ausgeübten Funktion passt. Es gibt keine feste Liste akademischer Anforderungen: Bewertet wird die Stimmigkeit zwischen der Qualifikation der Fachkraft und der vom einstellenden Unternehmen angebotenen Position.

Um das Verfahren einzuleiten, muss das brasilianische Unternehmen die Einstellung bereits formalisiert haben – mit Arbeitsvertrag, geordneten Unternehmensdokumenten und gültigem Reisepass der Fachkraft.

Dieses Visum ist an ein reguläres Arbeitsverhältnis (CLT) gebunden und berechtigt nicht zur Ausübung von Leitungsfunktionen. Die anfängliche Gültigkeit beträgt bis zu zwei Jahre und ist verlängerbar, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Documentação de visto e autorização de residência - Einfach Soluções
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„Hinter jeder Genehmigung steht eine unternehmerische Entscheidung.“

Wie wir arbeiten

Wir koordinieren jede Phase des Verfahrens gemeinsam mit spezialisierten Partnern im Migrationsrecht und stimmen die gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und dokumentarischen Aspekte ab, die jeden Antrag tragen. Ziel ist es, einem Verfahren, das naturgemäß mehrere Fronten und Ansprechpartner umfasst, Planbarkeit zu geben.

Diese Begleitung umfasst die Abwicklung der Investitionsregistrierung bei der Zentralbank, die Gesellschaftsakte beim Handelsregister, bei der Receita Federal, der Landesfinanzbehörde und der Stadtverwaltung sowie die Koordination der Ausstellung des Nationalen Migrationsregisters bei der Bundespolizei und dem Justizministerium – stets an der Seite der für jede technische Phase verantwortlichen Partner.

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Diese Funktion befindet sich in Entwicklung und wird in Kürze verfügbar sein.